- Amtswiderspruch
- сущ.
юр. расхождение в официальных документах
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Amtswiderspruch — ein vom ⇡ Grundbuchamt nach § 53 GBO von Amts wegen in das ⇡ Grundbuch eingetragener Widerspruch, wenn sich herausstellt, dass das Grundbuch durch eine fehlerhafte Eintragung unrichtig geworden ist. Der A. bezweckt wie der ⇡ Widerspruch die… … Lexikon der Economics
Grundbuchamt — Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Aufgaben 3 Richtigkeit des Grundbuchs 4 … Deutsch Wikipedia
Öffentlicher Glaube — bezeichnet im deutschen Sachenrecht die Publizitätswirkung des Grundbuchs zu Gunsten von Personen, die hierin Einsicht nehmen. Er schützt das Vertrauen des Wirtschaftsverkehrs auf die Verlässlichkeit der Grundbucheintragungen. Auch der Erbschein… … Deutsch Wikipedia
Rangordnung (Grundbuch Deutschland) — Rangordnung (Deutschland) ist im Grundstücksrecht die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte, die sich auf die Verteilung der Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des Grundstücks auswirkt.… … Deutsch Wikipedia
Amtsberichtigung — Berichtigung bes. von Listen, Registern, Urkunden öffentlichen Glaubens. Im Grundbuchverfahren ist A. trotz des ⇡ Antragsgrundsatzes zulässig und erforderlich, da wegen des öffentlichen Glaubens des ⇡ Grundbuchs der Buchstand mit der wahren… … Lexikon der Economics
Amtslöschung — Löschung einer Eintragung von Amts wegen. 1. Im ⇡ Grundbuch: ⇡ Löschung nur auf Antrag. Auch bei unrichtigen Eintragungen nur ⇡ Widerspruch oder ⇡ Amtswiderspruch. Ausnahmen: Bei unzulässiger Eintragung, die für niemand Rechte begründen kann,… … Lexikon der Economics